Die Gründung eines Unternehmens erfordert neben der richtigen Geschäftsidee die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Besondere Bedeutung kommt dabei der richtigen Unternehmensform zu. Von ihr hängen Haftung, Finanzierungsmöglichkeiten, Leitung, Rechnungslegung und Besteuerung ab. Daneben muss Vorsorge für den Todesfall oder eine eventuelle Scheidung des Unternehmensgründers getroffen werden, damit die Existenz des Unternehmens nicht gefährdet wird. Alle Rechtsverhältnisse müssen von der juristischen und der steuerlichen Seite aufeinander abgestimmt sein. Wir helfen bei der Entscheidungsfindung und entwerfen in Zusammenarbeit mit anderen Beratern die erforderlichen Verträge.
Ist der Erwerb oder die Veräußerung eines Unternehmens oder einer Beteiligung Ihr Ziel, so ist eine vorausschauende Vertragsgestaltung und sorgfältige Prüfung notwendig, um ihre Risiken zu minimieren. Es gilt, die auftauchenden Fragen zunächst mit ihrem Steuerberater und ihrem Notar gegebenenfalls mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.
Aus steuerlichen und rechtlichen Gründen muss das Unternehmen regelmäßig prüfen, ob seine Unternehmensstruktur nach wie vor passend ist. Das Gesetz eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, von einer Unternehmensform in die andere zu wechseln. Neben der Änderung der Rechtsform kann der Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft oder die Abspaltung eines Betriebsteils geboten sein. Unternehmerische Entscheidungen von besonderer Tragweite betreffen den Erwerb oder die Veräußerung des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens, insbesondere auch im Zusammenhang mit einer Nachfolgeplanung. Zur Risikominimierung ist dabei eine vorausschauende Vertragsgestaltung und eine sorgfältige Prüfung notwendig. In allen diesen Fällen beraten wir Sie gerne.
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