Erbrecht

Testamente und Erbverträge

Wer soll mich beerben? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck? Wer soll sich um meine Grabpflege kümmern? Oder macht es Sinn, schon jetzt Immobilien zu verschenken. Bei diesen oft gestellten Fragen helfen wir Ihnen.

Bei unserer Beratung haben wir nicht nur die steuerrechtlichen Aspekte im Blick, sondern vor allem auch familiäre Gesichtspunkte, wie etwa die Versorgung von Angehörigen oder das Vermeiden von Streitigkeiten zwischen den Erben. Die Erbschaft zu regeln, ist dabei keine Frage des Alters. Auch junge Menschen oder Familien sollten für einen Unglücksfall Vorsorge treffen, um die meist nicht passende gesetzliche Erbfolge zu vermeiden.

Die Führung eines Unternehmens bedeutet Verantwortung. Auch ein junger Unternehmer muss Vorbereitungen treffen, damit im Fall seines Ablebens oder einer schweren Erkrankung das Unternehmen handlungsfähig bleibt. Den Kindern soll die Möglichkeit erhalten bleiben, das Lebenswerk der Eltern fortzusetzen. Ein Unglücksfall darf nicht zu einem Fiasko für Unternehmen und Familie werden. Mit Testamten, gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und General- und Vorsorgevollmachten, die auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmers zugeschnitten sind, können wir helfen.

Der Übergang des Unternehmens in die nächste Generation muss dabei frühzeitig geplant werden, um alle Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Fällt das Unternehmen etwa an eine Erbengemeinschaft aus Ehegatte und Kindern, kann Uneinigkeit zwischen den Erben über die Betriebsfortführung die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit blockieren. Es drohen Auseinandersetzungs- und Abfindungsansprüche einzelner Erben. Fällt das Unternehmen mangels lebzeitiger Nachfolgeregelung in den Nachlass, kommen evtl. Pflichtteilsansprüche übergangener Abkömmlinge oder enterbter Personen in Betracht. Nur durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen kann rechtliches und wirtschaftliches Unheil vermieden werden.

Unternehmens-
nachfolge

Erbschein

Wurde kein Testament oder nur ein privatschriftliches Testament errichtet, bedarf es häufig eines Erbscheins, welcher beantragt werden muss. Als Notare beurkunden wir für sie die betreffenden Erbscheinanträge.